Der Beirat für Naturschutz des Kreises Dithmarschen ist neu aufgestellt. Landrat Thorben Schütt berief das Gremium am 29. Juni 2026 für die kommenden fünf Jahre. Die ehrenamtlichen Mitglieder beraten die untere Naturschutzbehörde in Fragen rund um Umwelt-, Arten- und Klimaschutz.

Bei der konstituierenden Sitzung im Kreishaus in Heide dankte Schütt den Mitgliedern für ihr Engagement. Der Naturschutzbeirat sei fachlich breit aufgestellt, unabhängig und nehme eine wichtige Rolle zwischen Verwaltung und Öffentlichkeit ein. Durch ihre Expertise und die Bereitschaft zum offenen Dialog würden die Mitglieder dazu beitragen, Natur- und Klimaschutz in Dithmarschen voranzubringen.

Zum Vorsitzenden wurde Johann Waller, Kreisnaturschutzbeauftragter des Kreises Dithmarschen, gewählt. Seine Stellvertreterin ist Dr. Inken Mauscherning, Geschäftsführerin des Bündnis Naturschutz in Dithmarschen e.V.

Dem neu berufenen Beirat gehören neben Johann Waller auch Matthias Reimers mit dem Schwerpunkt Wasserwirtschaft und Küstenschutz, Dr. Inken Mauscherning mit dem Schwerpunkt Bündnis Naturschutz, Dirk Berking mit dem Schwerpunkt Eulenschutz, Henning Jürgens mit dem Schwerpunkt Jagd, Bonke Häger mit dem Schwerpunkt Landwirtschaft, Rüdiger Neukamm mit dem Schwerpunkt Fischerei, Stefan Heuseler mit dem Schwerpunkt Insektenschutz sowie Knut Hellinger aus dem Bereich Waldbau an. Neu dabei ist Janna Lemmel, die unter anderem Fachwissen im Bereich Ornithologie einbringt.

Im Rahmen der Sitzung wurde außerdem Dr. Volker Arnold verabschiedet. Er war seit 2014 ohne Unterbrechung Mitglied des Beirats und brachte seine Kenntnisse in den Bereichen Botanik, Archäologie und Dithmarscher Geschichte ein. Landrat Schütt würdigte sein langjähriges Engagement und seinen fachlichen Beitrag zur Arbeit des Gremiums.

Der Beirat für Naturschutz unterstützt die untere Naturschutzbehörde des Kreises Dithmarschen bereits seit 1979. Grundlage ist das Schleswig-Holsteinische Naturschutzgesetz. Die Mitglieder können fachliche Anregungen für den Naturschutz geben und werden in bestimmten Fällen oder auf Verlangen beteiligt.

Das Gremium setzt sich aus der oder dem Naturschutzbeauftragten sowie sechs bis zehn weiteren fachkundigen Personen zusammen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere Themenfelder, in denen die Naturschutzbehörde besonderen Beratungsbedarf hat. Der Beirat tagt nach Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.

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